Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde

Auf einem Tisch liegen Akten und Unterlagen übereinander gestapelt. Im Hintergrund stehen Regale mit Ordnern und Büchern.Details anzeigen
Auf einem Tisch liegen Akten und Unterlagen übereinander gestapelt. Im Hintergrund stehen Regale mit Ordnern und Büchern.

Bei einem Planfeststellungsverfahren werden zahlreiche Unterlagen bearbeitet.

Bei einem Planfeststellungsverfahren werden zahlreiche Unterlagen bearbeitet.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie Straßenbahnvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern. Es entscheidet auch über Planänderungen und Ausnahmen von Nebenbestimmungen in bestehenden Planfeststellungsbeschlüssen und -genehmigungen.

Gleichzeitig ist das Landesamt die zuständige Anhörungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundes- und Landesstraßen sowie Straßenbahnvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuständigkeit für die Anhörung bei Planfeststellungsverfahren für Autobahnen liegt beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und für Betriebsanlagen bundeseigener Eisenbahnen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).  Die zuständige Anhörungsbehörde für Kreis- und Gemeindestraßen ist der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt.

Als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde empfiehlt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr allen Antragstellern, die Öffentlichkeit von ihrem Vorhaben frühzeitig zu informieren - möglichst vor Antragstellung.

Das Landesamt führt auch Verfahren nach den Umweltverträglichkeitsgesetzen des Bundes und des Landes durch. Informationen und Unterlagen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen finden Sie im UVP-Portal.

Kontakt

Hausanschrift
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Dezernat 14 Planfeststellung
Ingmari Mahnke
Dezernatsleiterin
Telefon: 0385 588-80140