Erklärung zur Barrierefreiheit
Ziel des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V ist es, das Portal der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung (strassen-mv.de) barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlagen sind derzeit:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist noch nicht vollständig mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Die Barrierefreiheit der Seiten des Portals der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung wird regelmäßig von einem externen Dienstleister überprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V:
- Nicht-Text-Inhalte:
- Wenigen Elementen fehlt ein Alternativtext (bspw. Bilder, Frames).
- Untertitel:
- Nicht alle Videos verfügen über Untertitel.
- Kontrast:
- Nicht alle Farbkontraste erfüllen die Mindestanforderungen an den Farbkontrast.
- Im Fließtext verankerte Links unterscheiden sich nur farblich vom umgebenden Text. Der Farbkontrast erfüllt nicht die Mindestanforderungen.
- Automatischer Umbruch:
- Mehrere Inhalte können nicht vergrößert oder skaliert werden;
- Beschriftung:
- Die visuell wahrnehmbare Beschriftung mehrerer Bedienelemente weicht von der programmatischen Beschriftung ab. Die Bedienelemente können nicht per Spracheingabe der visuellen Namen bedient werden.
- Linkzweck:
- Einige Links besitzen keinen aussagefähigen Alternativtext.
- Struktur und Informationen:
- Nicht alle Aufzählungen sind programmatisch wahrnehmbar.
- Die Struktur einzelner Datentabellen ist nicht vollständig programmatisch als auch zum Teil visuell nicht wahrnehmbar (bspw. fehlen teilweise Tabellenüberschriften, einige Tabellen enthalten keinen Inhalt).
- Einige programmatisch wahrnehmbare Überschriften sind ohne Inhalt.
- Vereinzelte Formularelemente sind programmatisch nicht beschriftet.
- Fokus:
- Bei einzelnen Elementen ist nicht deutlich zu sehen, dass sie gerade den Tastaturfokus besitzen.
- Fokusreihenfolge:
- Einzelne nicht sichtbare Elemente können mit der Tastatur angesteuert werden.
- barrierefreie Dokumente:
- Die meisten PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
- Leichte Sprache:
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Deutsche Gebärdensprache:
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. Januar 2022 erstellt und zuletzt am 8. August 2024 überprüft. Eine automatisierte Prüfung mit dem Tool "Siteimprove" ist Grundlage für die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, so nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich (zum Beispiel über das Kontaktformular oder per E-Mail) Kontakt mit uns auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Telefon: 0385 588-80370
Telefax: 0385 588-80500
E-Mail: lsmv@sbv.mv-regierung.de
Kontakt
Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach Paragraph 2 Absatz 1 Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V).
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Ihre Beschwerde können Sie über das Formular Beschwerdeformular nach Paragraph 14 LBGG M-V melden. Möchten Sie lieber den Weg per E-Mail oder Brief nutzen, teilen Sie dafür bitte zwingend Ihren Namen, Ihre Anschrift, die betroffene Website sowie den Beschwerdegrund mit.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.