Internationale Arbeitstagung Brücken- und Ingenieurbau 2024

Teilnahmebedingungen

Zahlung der Teilnehmergebühren

Die Teilnahmegebühr beträgt 120 Euro pro Teilnehmenden. Bitte überweisen Sie die Teilnehmergebühr unter Angabe Ihres Namens und des Verwendungszwecks bis spätestens zum 29.02.2024 an folgendes Konto: 

Empfänger: Landeszentralkasse MV / LA Straßenbau

IBAN: DE26 1300 0000 0014 0015 18

BIC: MARKDEF1130

Kreditinstitut: Bundesbank Rostock

Der Verwendungszweck wird bei der Anmeldung personalisiert erstellt.

Für die Hauptrednerin bzw. den Hauptredner jedes Vortrages entfällt die Teilnahmegebühr; für die Ko-Autorinnen und Ko-Autoren wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.

Im Falle einer Stornierung senden Sie bitte eine E-Mail an iat2024@sbv.mv-regierung.de. Eine kostenfreie Stornierung ist leider nur bis zum 31. Januar 2024 möglich; danach kann keine Kostenerstattung mehr erfolgen.

Hinweis zur Veröffentlichung des Namens innerhalb der Veranstaltung

Ihre persönlichen Daten werden gemäß Datenschutzgrundverordnung verarbeitet und im Rahmen unserer Veranstaltungsorganisation genutzt (zum Beispiel Bereitstellung der Vorträge zum Download, Fotos der Veranstaltung oder Erstellung Teilnehmerliste für internen Gebrauch). Dieser Nutzung stimmen Sie mit Ihrer Anmeldung zu.

Hinweis zu Bild- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern sowie das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V können die Aufnahmen zur Information der Öffentlichkeit publizieren. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm und www.strassen-mv.de, auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums (Facebook, Instagram) und des Landesamtes (X, Facebook, Instagram) und in Printmedien (Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Jede teilnehmende Person hat das Recht, am Veranstaltungstag vor Ort unter Angabe von Gründen gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen.

 

Kontakt

Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Bundesministerium für Digitales und Verkehr