Zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Straßenwärter*in

Auf einem Ausbildungszeugnis liegt ein Stempel.Details anzeigen
Auf einem Ausbildungszeugnis liegt ein Stempel.

Das Landesamt entscheidet auch über die Zulassung zur Prüfung.

Das Landesamt entscheidet auch über die Zulassung zur Prüfung.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Straßenwärter*in im Land Mecklenburg-Vorpommern. Dies ist durch Paragraph 73 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Verbindung mit Paragraph 9 Absatz 1 Nummer 5 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten für die Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (BBiZustLVO M-V) entsprechend geregelt. Das Landesamt überwacht in dieser Funktion unter anderem Ausbildungsstätten und stellt die Eignung von Ausbilderinnen sowie Ausbildern fest.

Aufgaben des Landesamtes

  • die Überwachung der Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung sowie der beruflichen Umschulung und Förderung dieser durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen
  • die Überwachung des Vorliegens der Eignung der Ausbildungsstätte sowie der persönlichen und fachlichen Eignung des Ausbilders
  • der Erlass der nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) notwendigen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung
  • die Errichtung eines Berufsbildungsausschusses, der in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören ist und im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken hat
  • die Errichtung eines Prüfungsausschusses für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen der Auszubildenden und Umschüler*innen
  • das Einrichten und Führen eines Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse, in das die Berufsausbildungsverträge einzutragen sind
  • die Entscheidung über die Zulassung und Nichtzulassung zur Prüfung
  • die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit

Rechtliche Grundlagen

Ausbildungs- und Umschulungsbetriebe in M-V für den Beruf Straßenwärter/-in

Kontakt

Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Telefon: 0385 588-80370
Telefax: 0385 588-80500