Hochbrücke Wismar: Unterseite wird routinemäßig untersucht

Nr.98/21  | 08.09.2021  | SBV  | Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Im Zuge der turnusmäßigen Bauwerksprüfung der Hochbrücke Wismar wird von Montag, 13. September 2021, bis Donnerstag, 16. September 2021, die Unterseite der Brücke untersucht. Die Prüfung erfolgt durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt Schwerin und der Straßenmeisterei Wismar. Die Untersuchung ist Teil der alle sechs Jahre durchzuführenden Hauptprüfung des gesamten Bauwerkes. In den Vormonaten sind bereits die Oberseite der Brücke und der über Bahngleise führende Teil der Unterseite untersucht worden.

Bei der Hauptprüfung findet eine „handnahe“ Begutachtung aller Bauwerksflächen statt. Dazu wird die gesamte Unterseite der Brücke von einem Brückenuntersichtgerät aus inspiziert. Für den dabei einzusetzenden Besichtigungssteg und wegen der Gefahr von herabfallenden Teilen muss der Bereich unter der Brücke komplett von Fahrzeugen geräumt werden.

Während der Brückenprüfung ist auf der Hochbrücke mit geringfügigen Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Der Verkehr wird mit eingeschränkter Fahrbahnbreite am Brückenprüffahrzeug vorbeigeleitet.

Die Hochbrücke Wismar wurde im Jahr 1970 erbaut und weist diverse Konstruktionsmängel und Vorschädigungen auf. Eine Grundinstandsetzung im Jahr 2004 konnte die Befahrbarkeit des Bauwerkes für begrenzte Zeit erhalten. Die Brücke unterliegt verkürzten Prüfintervallen und die kritischen Bereiche der Brückenunterseite müssen jährlich bei Sonderprüfungen untersucht werden. Parallel wird an der Planung eines Ersatzes der Brücke gearbeitet.

Hintergrund

Die Verkehrsinfrastruktur ist das zentrale Nervensystem unseres Landes – und Brücken sind dabei die sensibelsten Punkte. Brücken in Deutschland müssen deshalb regelmäßig zum „Brücken-TÜV“: Gemäß DIN 1076 erfolgt alle sechs Jahre eine fachkundige Hauptprüfung durch speziell geschulte Bauwerksprüfingenieure, bei der selbst kleinste Schäden und Risse detektiert und akribisch dokumentiert sowie notwendige Reparaturarbeiten vorbereitet werden.

Jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung folgt eine einfache Prüfung. Zusätzlich finden Besichtigungen im jährlichen und laufende Beobachtungen in halbjährlichen Rhythmus statt. Der Bund überträgt die Verantwortung für diese Prüfungen von Brücken im Zuge von Bundesstraßen an die Straßenbauverwaltungen der Länder.

Weitere Informationen und Anschauungsmaterial zu Brückenprüfungen stehen erhalten Sie auf unserer Website im Fachbereich Brückenbau zur Verfügung.