Hochbrücke Wismar: Baugrund für Ersatzneubau wird untersucht

Nr.9/23  | 13.04.2023  | SBV  | Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Im Zuge der Planungen für den Ersatzneubau der Hochbrücke Wismar werden von Montag, 17. April 2023, bis voraussichtlich Ende September 2023 Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Es werden Bodenproben entnommen und es erfolgen Baugrundaufschlüsse in Form von Bohrungen, um die Schichtenfolge der Bodenarten, den Grundwasserstand und die Korngrößenverteilung zu ermitteln. Die Untersuchungen geben Aufschluss über die Tragfähigkeit des Bodens und über das im Boden gebundene Wasser. 

Für die Durchführung der Arbeiten sind zeitweise Verkehrsbeeinflussungen erforderlich, die rechtzeitig im Verkehrsraum ausgewiesen werden. Dazu gehören je nach Erfordernis zum Beispiel Geschwindigkeitsreduzierungen, Fahrbahnverengungen oder halbseitige Verkehrsführungen mittels Ampelregelung.

Die Untersuchungen bilden die Grundlage für die Analyse des Bodenschutzes in der laufenden Planungsphase und die Bewertung des Baugrundes aus bautechnischer Sicht in den folgenden Planungsphasen sowie der späteren Baudurchführung.

Die Arbeiten beginnen im Mühlenteich. Für die Baugrundaufschlüsse werden hier Pontons eingesetzt, damit die Bohrtechnik in der Arbeitsphase sicher über Wasser gehalten wird. Aufgrund der geringen Wasserhöhe von maximal zwei bis 2,5 Meter stellt dies eine technische Herausforderung dar. Auch muss die jetzige Brücke mit den Geräten unterquert werden.

Im Bereich der Kreuzung Dr.-Leber-Straße/ Kanalstraße/ L12 bis hanseatischer Parkplatz wird der Boden als kampfmittelbelastet ausgewiesen. Aus diesem Grund müssen hier zur Absicherung der Aufschlussarbeiten Kampfmittelsondierungen durchgeführt werden. Die Arbeiten in diesem Bereich erfordern daher mehr Zeit.

Hintergrund: Die Notwendigkeit für den Ersatzneubau der Hochbrücke Wismar ergibt sich aufgrund statischer Defizite der vorhandenen Spannbetonkonstruktion, die nur noch eine zeitlich beschränkte Nutzung des Bauwerks zulassen. Eine Grundinstandsetzung im Jahr 2004 konnte die Befahrbarkeit des Bauwerkes für begrenzte Zeit erhalten. Seit dem Jahr 2011 wurden auf der Brücke Lastbeschränkungen umgesetzt und seit 2012 eine Reduzierung der Fahrstreifenanzahl eingerichtet. Trotz dieser Maßnahmen ist derzeit von einer vorläufigen Restnutzungsdauer von unter zehn Jahren auszugehen. Die Brücke unterliegt verkürzten Prüfintervallen und die kritischen Bereiche der Brückenunterseite müssen jährlich bei Sonderprüfungen untersucht werden.