Planfeststellungsbeschluss zu Mirow-West wird veröffentlicht

Symbolfoto © strassen-mv.de Details anzeigen
Symbolfoto © strassen-mv.de
Symbolfoto © strassen-mv.de
Symbolfoto © strassen-mv.de
Nr.12/23  | 28.04.2023  | SBV  | Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat den Planfeststellungsbeschluss für den Westabschnitt der Ortsumgehung Mirow fertig gestellt. Der Abschnitt Mirow-West bildet gemeinsam mit dem Abschnitt Mirow-Süd die Ortsumgehung Mirow. Diese Umfahrung soll den die Ortslage Mirow erheblich belastenden Durchgangs- und Schwerlastverkehr um Mirow herumführen und die Verkehrssicherheit erhöhen.

Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für den Abschnitt West der Ortsumgehung Mirow wird nunmehr im Kleinseenlotsen des Amts Mecklenburgische Kleinseenplatte bekannt gemacht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Ortsumgehung Mirow-West können dann ab Montag, 15. Mai, bis einschließlich Freitag, 26. Mai, der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen öffentlich eingesehen werden.

Der aktuelle Planfeststellungsbeschluss umfasst den Neubau der Bundesstraße 198 Ortsumgehung von Mirow, Abschnitt West, sowie den zugehörigen Kompensationsausgleich. Der Neubau dieses Abschnittes der Ortsumgehung beginnt westlich der Stadt Mirow in der Gemarkung Mirow an der vorhandenen B 198 und endet an der Kreuzung mit der Landesstraße L 25 Mirow – Schwarz. Der Südabschnitt führt dann von dieser Kreuzung bis zum Ende der Umgehung, östlich von Mirow an der B 198 in der Gemarkung Leussow.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss können noch Klagen beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern erhoben werden. Auch für den Südabschnitt der Ortsumgehung sind gegenwärtig noch Klagen anhängig. Mit dem Bau der Ortsumgehung kann erst begonnen werden, wenn für beide Abschnitte vollziehbares Baurecht besteht.

Die Unterlagen zum Beschluss finden Sie hier: Planfeststellungsbeschlüsse - LS M-V (strassen-mv.de)