Fahrzeugzulassung: Antragsverfahren für alle Klassen digitalisiert

Ab jetzt kann die Ausnahmegenehmigung online beantragt werden  © iStock.com/eholhos Details anzeigen
Ab jetzt kann die Ausnahmegenehmigung online beantragt werden © iStock.com/eholhos
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Nr.15/23  | 02.06.2023  | SBV  | Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Ob es der Straßenkreuzer aus Übersee, der Sportliche aus Asien, ein Oldtimer oder der Schwerlasttransporter ist. Oftmals verfügen diese Fahrzeuge über Besonderheiten wie zum Beispiel rote Blinker bei einem Oldtimer oder Überlänge im Fall des Transportes eines Windflügels. Vor der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen diese Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen eine Freigabe durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Ab jetzt geht das für alle Fahrzeugklassen auch online. Was für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge bereits gängige Praxis ist, ist nun für alle Fahrzeuge möglich, die eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen. Im MV-Serviceportal kann schnell und einfach eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. 

In nur drei Schritten – von der Fahrzeugauswahl über wichtige Angaben zur Nutzung und zum Genehmigungsinhaber – lässt sich der Antrag in zehn bis fünfzehn Minuten ausfüllen. Scans der Fahrzeugpapiere und des Gutachtens, das die erforderlichen Ausnahmen für den Betrieb festlegt, können direkt hochgeladen werden.

„Wir versprechen uns von der Digitalisierung des gesamten Prozesses eine Absenkung der Bearbeitungsdauer im Regelfall von 20 auf durchschnittlich zehn Werktage. Wir wollen damit die Zufriedenheit der Antragsteller weiter erhöhen, indem wir die Wartezeit verkürzen und den Amtsgang ersparen. Heutzutage keine große Neuigkeit, könnte man denken. Aber in diesem Verfahren galt es komplexe und technische Beschreibungen zum Beispiel aus den beigefügten Gutachten aufgeführten Ausnahmen und Auflagen und mittels einer KI-Komponente (künstliche Intelligenz) selbstständig auszulesen und gegen eine Datenbank abgleichen zu lassen. Das ist nun gelungen und wir können eine ganzheitliche Verwaltungsleistung anbieten“, erklärt der Direktor des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Dr. René Firgt.

Von der Digitalisierung ausgeschlossen ist die Übermittlung der Genehmigung, diese erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben weiterhin im Papierformat.

Jährlich kommen im Landesamt bis zu 2.000 Anträge auf Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für verschiedenste Fahrzeugtypen an – bislang weitestgehend per Post oder Mail. Mit der Antragstellung im MV-Serviceportal und der digitalen Abwicklung des Onlineantrages im BackOffice haben wir unser digitales Angebot neu ausgerichtet, um neben der Absenkung der Bearbeitungsdauer den Ansprüchen und Bedürfnissen der Antragsteller besser gerecht zu werden.

Info: Der Weg zur Ausnahmegenehmigung

Fahrzeugkauf -> Sachverständiger erstellt Gutachten -> Gutachten und gegebenenfalls weitere Papiere werden im MV-Serviceportal online eingereicht -> Landesamt prüft und entscheidet über Erteilung einer Ausnahmegenehmigung