Umtauschfrist für Führerscheine in Vorpommern-Rügen verlängert

Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben. © iStock.com/Stadtratte Details anzeigen
Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben. © iStock.com/Stadtratte
Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben. © iStock.com/Stadtratte
Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben. © iStock.com/Stadtratte
Nr.29/23  | 27.12.2023  | SBV  | Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Das Wirtschaftsministerium hat am 27.12.2023 eine Allgemeinverfügung zum Pflichtumtausch von Führerscheinen im Landkreis Vorpommern-Rügen erlassen. Mit der Allgemeinverfügung wird vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises und den damit verbundenen Auswirkungen hinsichtlich eines fristgerechten Pflichtumtauschs von Führerscheinen die Frist zum Umtausch von Führerscheinen bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Dies betrifft den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind und gilt für die Inhaberinnen und Inhaber dieser Führerscheine mit den Geburtsjahren 1965 bis 1970. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben. „Wir haben diese Regelung geschaffen, um die betroffenen Führerscheininhaberinnen und -inhaber vor einem Ordnungsgeld zu bewahren, das sie nicht selbst verschuldet haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Gemäß den einschlägigen EU- und bundesrechtlichen Vorschriften müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind. Für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 verläuft der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahren des Fahrerlaubnisinhabers. Für die Geburtsjahre 1965 bis 1970 läuft die Umtauschfrist am 19. Januar 2024 ab. Aufgrund des Cyberangriffs auf die Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen und des dadurch bedingten Ausfalls der IT-Infrastruktur in der Fahrerlaubnisbehörde ist aktuell aber nicht gewährleistet, dass Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein fristgerecht umtauschen können.

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