B 198: Baurecht für Ortsumgehung Mirow
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Mirow im Zuge der Bundesstraße 198 ist vollziehbar. Dies ist das Ergebnis der gestrigen Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald. Die Planfeststellungsbehörde und die Klagenden haben sich im Ergebnis auf einen Vergleich geeinigt, so dass nunmehr Baurecht für die Ortsumgehung Mirow besteht.
Mit dem Vergleich hat sich die Straßenbauverwaltung unter anderem bereit erklärt, die Planungen für einen straßenbegleitenden Radweg an der Landesstraße L 25 von Starsow nach Mirow aufzunehmen und im Zusammenhang mit diesem Projekt die naturschutzfachliche Aufwertung des Sürlingsees zu prüfen.
„Mit der Entscheidung endet ein mehrjähriges Klageverfahren, so dass einer Einstellung der Maßnahme in den Bundeshaushalt nun nichts mehr entgegensteht. Die hierfür erforderlichen Unterlagen hat das Land bereits an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr übersandt“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.
Bauliche Fakten zur Maßnahme:
Die Ortsumgehung wird in zwei Planungsabschnitten (Süd- und Westabschnitt) umgesetzt und hat eine Gesamtlänge von rund 8,3 Kilometern. Als Querschnitt für die Straße ist ein zweistreifiger Neubau mit einer Straßenbreite von acht Metern vorgesehen. Es gibt insgesamt neun Brückenbauwerke. Das größte Bauwerk hat eine lichte Weite von circa 73 Metern und führt über die Müritz-Havel-Wasserstraße. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf derzeit rund 58 Millionen Euro und werden überwiegend vom Bund getragen.