B 110/L 261: Winterregelung für Brücken in Loitz und Demmin

Ab 1. November nur noch Öffnungen bei Bedarf – Regelung gilt bis 31. März

Nr.100/24  | 28.10.2024  | SBA NZ  | Straßenbauamt Neustrelitz

 

Saisonbedingt ändern sich ab November die Öffnungszeiten der Kahldenbrücke in Demmin an der Bundesstraße 110 (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) sowie der Klappbrücke in Loitz an der Landesstraße 261 (Landkreis Vorpommern-Greifswald).

Ab Freitag, 1. November 2024, finden an beiden Bauwerken keine regelmäßigen Brückenöffnungen mehr statt. Über die Wintermonate werden die Brücken nur bei Bedarf für die Schifffahrt geöffnet. Diese Regelung gilt bis einschließlich 31. März 2025.

Während eines Brückenzugs ist die jeweilige Straße – die B 110 in Demmin und die L 261 in Loitz – für den Straßenverkehr in der Regel rund zehn Minuten gesperrt.

Eine Gesamtübersicht der Öffnungszeiten beweglicher Brücken an Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf unserer Website www.strassen-mv.de im Bereich "Brückenöffnungszeiten" sowie in der "Aktuellen Baustellenkarte mit Brückenöffnungszeiten".