B 110: Kahldenbrücke in Demmin wird instand gesetzt

Die Arbeiten werden während der Sommerferien durchgeführt

Nr.51/25  | 12.06.2025  | SBA NZ  | Straßenbauamt Neustrelitz

Das Straßenbauamt Neustrelitz plant, auf der Bundesstraße 110 im Bereich der Kahldenbrücke in Demmin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) Unterhaltungsmaßnahmen auszuführen. Der Fahrbahnbelag auf der Brückenklappe weist inzwischen so starke Abnutzungserscheinungen auf, dass dieser dringend erneuert werden muss. Ziel ist der Erhalt der Verkehrssicherheit und der Schutz des unter dem Belag befindlichen Stahls der Brücke.

Nach derzeitigem Planungsstand werden die notwendigen Arbeiten während der Sommerferien vom 18. August 2025 bis 5. September 2025 ausgeführt. Den Grund hierfür bildet der Schülerverkehr, der in der Schulzeit über die Brücke sicherzustellen ist. Auch ist eine Verlegung der Arbeiten in Herbst-, Winter- oder Frühjahrszeit technologisch bedingt nicht möglich. Der spezielle Dünnschichtbelag der Brückenklappe muss bei vorgegebenen Temperaturen, unter Berücksichtigung der Bauteiltemperatur verarbeitet werden und austrocknen. Dabei dürfen nachts und am Tag festgelegte Temperaturen nicht unterschritten werden.

Zur Minimierung der Bauzeit und der Verkehrseinschränkungen kommen besondere Baumaterialien zum Einsatz, die schneller verarbeitet werden können. Um die Bauzeit optimal zu nutzen, wird parallel auch gleich die Kreuzung Heilgeiststraße/Baumannstraße/Am Bollwerk/Am Hanseufer an der Kahldenbrücke miterneuert.

Voraussichtlich am Montag, 18. August 2025, beginnen zunächst die vorbereitenden Arbeiten. In dieser Phase kann der Verkehr tagsüber noch mittels Ampel-Regelung halbseitig an der Baustelle vorbeigeführt werden. Nachts sind jedoch wiederholt circa einstündige Vollsperrungen erforderlich. Der Verkehr wird danach durchgelassen und folgend wird die Brücke wieder gesperrt.

Von Mittwoch, 27. August 2025, bis Freitag, 5. September 2025, müssen die Kreuzung Heilgeiststraße/Baumannstraße/Am Bollwerk/Am Hanseufer und die Kahldenbrücke dann vollgesperrt werden. Hintergrund ist, dass während der Erneuerung des Fahrbahnbelages keine Erschütterungen auftreten dürfen. Zudem reichen die vorhandenen Straßenbreiten nicht aus, um die Arbeiten bei einer halbseitigen Sperrung der Straße auszuführen und gleichzeitig die Sicherheit der Arbeiter vor Ort sowie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

Eine Umleitung wird ausgeschildert über Dargun (B 110), Malchin (L 20), Stavenhagen (B 104, B 194) und umgekehrt.

Die Arbeiten sind mit der Mecklenburg-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft (MVVG) abgestimmt. Die MVVG wird über Änderungen im Fahrplan informieren. Beidseitig der Brücke werden Ersatzhaltestellen eingerichtet. Um eine Wendemöglichkeit für Busse zu schaffen, muss die Zufahrt zum Fähranleger während der Bauzeit für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden.

Die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge bleibt während der Bauarbeiten abgesichert.

Eine Klappung der Brücke für den Schiffsverkehr kann während der gesamten Bauzeit einmal täglich um 8 Uhr morgens gewährleistet werden.

Das Straßenbauamt Neustrelitz bittet um Verständnis und eine angepasste Reiseplanung. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Infrastruktur.

Die Einschränkungen im Überblick:

Für Fahrzeuge:

- 18. August bis 26. August 2025

Am Tag (5 Uhr bis 22 Uhr): Halbseitige Verkehrsführung mittels Ampel-Regelung

In der Nacht (22 Uhr bis 5 Uhr): Wiederholend circa einstündige Vollsperrungen; der Fahrzeugverkehr wird zwischen den Sperrungen kurz durchgelassen

- 27. August bis 05. September 2025

Vollsperrung Kahldenbrücke inklusive Kreuzung Heilgeiststraße/Baumannstraße/Am Bollwerk/Am Hanseufer

Umleitung über Dargun (B 110), Malchin (L 20), Stavenhagen (B 104, B 194) und umgekehrt

Für Fußgänger:

- 18. August bis 26. August 2025

Am Tag (5 Uhr bis 22 Uhr): Keine Einschränkungen (auch während dieser Zeit - Fußgänger und Radfahrern steht einseitig die Nebenanlage zur Verfügung)

In der Nacht (22 Uhr bis 5 Uhr): Fußgänger können die Brücke wie der Fahrzeugverkehr stündlich überqueren, wenn die Vollsperrungen pausieren.

- 27. August bis 05. September 2025

Während der Bauzeit steht jeweils einseitig eine Nebenanlage für Fußgänger zur Verfügung.

Für Kleinboote: Die Durchfahrt unter der geschlossenen Brückenklappe ist jederzeit möglich.

Für größere Boote/Schiffe: Eine Klappung der Brücke für den Schiffsverkehr kann während der gesamten Bauzeit einmal täglich um 8 Uhr morgens gewährleistet werden. (dies gilt nur in der Zeit der Vollsperrung - ansonsten gewöhnliche Klappenzeiten tagsüber)