L 14: Fahrbahn wird von Neukloster in Richtung Göllin saniert
Land investiert rund 800.000 Euro
Das Straßenbauamt Schwerin plant, auf der Landesstraße 14 die Fahrbahn von der Kreuzung Bützower Straße/Pernieker Straße in Neukloster (Landkreis Nordwestmecklenburg) bis zwischen den Ortschaften Lübberstorf und Göllin zu sanieren. Die Deckschicht hat hier das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und ist instandsetzungsbedürftig. Im Zuge der Maßnahme werden auch zwei Durchlässe, die Aufstellflächen der Bushaltestellen auf der freien Strecke und Bordanlagen erneuert.
Damit das Bauvorhaben durchgeführt werden kann, muss der Baubereich von Montag, 4. August 2025, bis voraussichtlich Freitag, 5. September 2025, für den Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Hintergrund ist, dass die vorhandenen Straßenbreiten nicht ausreichen, um die anstehenden Arbeiten bei einer halbseitigen Sperrung der Straße auszuführen und gleichzeitig die Sicherheit der Arbeiter vor Ort sowie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
Die Arbeiten erfolgen in den Sommerferien, damit der Schulbusverkehr nicht beeinträchtigt wird und weil in dieser Zeit spürbar weniger Berufspendler unterwegs sind. Somit sind von der Maßnahme insgesamt weniger Menschen betroffen.
Für den Durchgangsverkehr wird eine Umleitung ausgeschildert ab Neukloster (L 101) über Warin (B 192) und Qualitz (L 31) zur L 14 sowie umgekehrt.
Die direkt betroffenen Anwohner werden kurz vor Baubeginn gesondert über Handzettel informiert. Die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke ist weitgehend gewährleistet.
Im Anschluss an die Deckenneuerung werden die Fahrbahnmarkierung wiederhergestellt, die Bankette, angeglichen, die Leitpfosten teilweise erneuert sowie die Acker- und Grundstückszufahrten angepasst. Dabei ist mit halbseitigen Verkehrsführungen mittels Ampel-Regelung zu rechnen.
Das Bauvorhaben wird durch die Kemna Schwerin Tief- und Straßenbau GmbH ausgeführt. Die Kosten betragen rund 800.000 Euro und werden vom Land getragen.
Das Straßenbauamt Schwerin bittet um Verständnis und eine angepasste Reiseplanung. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Infrastruktur.