B 110: Reparaturarbeiten an der Zecheriner Brücke

Fahrbahnbelag wird erneuert

Nr.92/25  | 25.09.2025  | SBA NZ  | Straßenbauamt Neustrelitz

Die Fachleute des Straßenbauamtes Neustrelitz haben festgestellt, dass sich die Abnutzungen und Abplatzungen auf der Brückenklappe der Zecherriner Brücke (Landkreis Vorpommern-Greifswald) im raschen Tempo ausbreiten. Teilweise fahren die Fahrzeuge bereits direkt auf dem blanken Stahl. Der verbleibende Belag ist nicht mehr ausreichend verankert und wird im Winter durch gefrierendes Wasser weiter unterwandert. Zusätzliche Schäden sind daher absehbar.

Um die Verkehrssicherheit zu erhalten, muss der Fahrbahnbelag noch in diesem Jahr erneuert werden. Für die Arbeiten ist jedoch trockenes Wetter bei geeigneten Temperaturen notwendig. Diese Bedingungen sind aktuell noch gegeben, während es im weiteren Jahresverlauf dafür zu kalt wird.

Die Arbeiten beginnen am Montag, 6. Oktober 2025, unter halbseitiger Verkehrsführung. Von Dienstag, 7. Oktober 2025, bis Donnerstag, 9. Oktober 2025, wird der neue Fahrbahnbelag aufgebracht und die Brücke muss daher jeweils im Anschluss an die Klappenöffnung von 8 Uhr morgens bis 19 Uhr abends für den Straßenverkehr voll gesperrt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist die Brücke bis Sonntag, 12. Oktober 2025, halbseitig befahrbar. Während der Vollsperrung wird der Verkehr über Wolgast umgeleitet.

Die Fahrbahnerneuerung wird voraussichtlich am 12. Oktober 2025 beendet. Sollten witterungsbedingte Verzögerungen eintreten wird das Straßenbauamt Neustrelitz in Form einer Pressemitteilung und über die sozialen Medien informieren.

Während der gesamten Bauarbeiten bleibt die Überquerung der Brücke für Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal jederzeit gewährleistet.

Ebenso kann der Schülerverkehr die Brücke bis 8 Uhr morgens passieren. Der nachmittägliche Schülerverkehr wird auf ein bestimmtes Zeitfenster begrenzt. Aktuell wird dieses Zeitfenster zwischen allen Beteiligten abgestimmt und danach über die Dienstleister und Schulen mitgeteilt.

Für Fußgänger und Radfahrer bestehen keine Einschränkungen.

Die Schifffahrt ist wie folgt geregelt: Kleinere Schiffe, die keine Öffnung der Brückenklappe benötigen, können das Bauwerk jederzeit passieren. Größere Schiffe müssen bis zur morgendlichen Brückenöffnung um 8 Uhr eintreffen, um anschließend zu passieren. Dieses Vorgehen ist mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt abgestimmt.

Das Straßenbauamt Neustrelitz bittet um Verständnis und eine angepasste Reiseplanung. Die Arbeiten dienen dem Erhalt einer sicheren Infrastruktur.