B 192: Neue Brücke über den Mühlenbach in Warin

Ersatzneubau zur Verbesserung von Tragfähigkeit und Verkehrssicherheit

Nr.03/26  | 10.02.2026  | SBA SN  | Straßenbauamt Schwerin

Das Straßenbauamt Schwerin plant den Ersatzneubau der Brücke über den Mühlenbach in Warin (Landkreis Nordwestmecklenburg) im Zuge der Bundesstraße 192. Die Maßnahme ist notwendig, da die bestehende Brücke den heutigen Anforderungen an Tragfähigkeit und Verkehrssicherheit nicht mehr entspricht. Mit dem Neubau soll die Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleistet werden.

Im Vorfeld der eigentlichen Brückenbauarbeiten sind Leitungsbaumaßnahmen erforderlich. Diese werden von den Leitungsträgern (Wasser- und Abwasserzweckverband, WEMAG) in Eigenregie durchgeführt und schaffen die notwendige Baufreiheit. Für den Straßenverkehr sind dabei zunächst so gut wie keine Einschränkungen zu erwarten, da überwiegend Abschnitte außerhalb der Fahrbahn hergestellt werden; Leitungsarbeiten im Straßenbereich erfolgen innerhalb der später vorgesehenen Vollsperrungen. Die Brückenbaumaßnahme selbst beginnt im Frühjahr 2026 und soll voraussichtlich bis Ende 2027 abgeschlossen sein.

Im ersten Bauabschnitt wird eine örtliche, einspurige Umfahrung mit einer Behelfsbrücke hergestellt. Der Kfz-Verkehr wird während der gesamten Bauzeit einspurig mittels Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Die Umfahrung ist nicht lastbeschränkt, kann auch von Lkw befahren werden und weist eine Fahrstreifenbreite von 3,50 Metern auf.

Einzelne Arbeiten – darunter Teile des Leitungsbaus, der Anschluss der Umfahrung an die B 192 sowie die Montage der Behelfsbrücke – können aus technologischen und sicherheitsrelevanten Gründen nur unter Vollsperrung der Bundesstraße durchgeführt werden. Diese notwendigen Vollsperrungen sind für die Sommerferien 2026 und 2027 vorgesehen. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Während der Vollsperrungen wird eine weiträumige Umleitung über Neukloster ausgeschildert.

Nach der Vergabe der Bauleistung an ein Bauunternehmen ist eine Einwohnerversammlung geplant. Der Termin wird rechtzeitig von der Gemeinde bekannt gegeben. Dort wird das Straßenbauamt Schwerin ausführlich über den Bauablauf sowie die zu erwartenden Einschränkungen während der Bauzeit informieren.

Auftraggeber und Bauherr des Vorhabens ist das Straßenbauamt Schwerin. Die Finanzierung erfolgt durch die Bundesrepublik Deutschland.

Das Straßenbauamt Schwerin bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis und darum, sich auf die bevorstehenden Änderungen einzustellen.