Neubrandenburg: Brückenfugen auf Innenstadtring werden instand gesetzt
Arbeiten sichern Verkehrssicherheit auf zentraler Verkehrsachse der Stadt
Das Straßenbauamt Neustrelitz plant die Instandsetzung von Fugen an einem Brückenabschnitt im Zuge des Friedrich-Engels-Rings zwischen der Großen Wollweberstraße und der Neustrelitzer Straße in Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). Die Arbeiten sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten und die Funktionsfähigkeit des Bauwerks zu sichern.
Die sogenannten Fahrbahnübergänge gleichen Bewegungen des Bauwerks aus und zählen zu den besonders beanspruchten Bauteilen. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung – täglich rund 35.000 Fahrzeuge, darunter etwa 1.400 Fahrzeuge des Schwerverkehrs – unterliegen sie einem natürlichen Verschleiß. Auch bei vergleichsweise jungen Bauwerken – wie dem im Jahr 2016 fertiggestellten Brückenabschnitt auf dem Friedrich-Engels-Ring – sind regelmäßige Wartungen und Erneuerungen dieser Bauteile erforderlich. Schäden an den Fugen haben sich zuletzt, insbesondere nach der vergangenen Frostperiode, weiter verstärkt.
Im Zuge der Maßnahme werden die Fugen im Fahrbahnbereich vollständig erneuert. Dabei werden sowohl die Bewegungen des Bauwerks als auch die hohe Verkehrsbelastung berücksichtigt.
Die Bauarbeiten sollen nach aktuellem Planungsstand in den Sommerferien 2026 beginnen und innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden. Der Zeitraum wurde bewusst gewählt, da in den Ferien erfahrungsgemäß weniger Verkehr in der Stadt unterwegs ist – unter anderem durch ausbleibenden Schülerverkehr und geringeren Berufsverkehr. Zudem werden Überschneidungen mit dem geplanten Baustart des Ersatzneubaus der Oberbachbrücke in der Rostocker Straße vermieden.
Während der Bauzeit bleibt der Friedrich-Engels-Ring grundsätzlich befahrbar. Allerdings wird die Zahl der Fahrstreifen im Baubereich reduziert: Statt bisher vier Fahrspuren stehen während der Baumaßnahme nur zwei Fahrspuren zur Verfügung.
Die Erreichbarkeit der Grundstücke im Baufeld wird während der Bauzeit gewährleistet. Für den Fuß- und Radverkehr sind Anpassungen der Wegeführung vorgesehen.
Über den konkreten Baubeginn sowie mögliche Einschränkungen im Detail wird das Straßenbauamt rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten erneut informieren.
