L 31: Neuer Fußgängerüberweg für Ueckermünde
Standort für Zebrastreifen festgelegt
Nachdem die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Fußgängerüberwegs in Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) durch die Verkehrsbehörde des Landkreises geschaffen wurden, übernimmt das Straßenbauamt Neustrelitz die weiteren Planungen zur Umsetzung des Projekts.
In einem Ortstermin haben die beteiligten Behörden aus dem Landkreis, der Stadt Ueckermünde und dem Straßenbauamt Neustrelitz den endgültigen Standort für die Querung festgelegt. Der Zebrastreifen soll in der Belliner Straße in Höhe des Einkaufmarktes beim Heideweg angelegt werden. Er erhält neben der markanten Markierung auf der Fahrbahn auch beleuchtete Masten mit dem Symbol für einen Fußgängerüberweg.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist es erforderlich, Maste und zugehörige Fundamente teilweise auf privaten Grundstücken sowie im Bereich vorhandener Versorgungsleitungen zu errichten. Daher sind im weiteren Verlauf umfangreiche Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträgern notwendig.
Zudem werden für die Mitnutzung privater Flächen entsprechende Vereinbarungen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern benötigt. Parallel dazu werden die Ausschreibungsunterlagen für die Bauleistungen vorbereitet. Nach der Vergabe der Arbeiten hängt der konkrete Baubeginn insbesondere von den Lieferzeiten der benötigten Materialien ab.
Unter der Voraussetzung, dass alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen, wird aktuell eine Fertigstellung im Zeitraum August bis September 2026 angestrebt.
