B 110: Kleinere Reparaturen an der Zecheriner Brücke

Eintägige Arbeiten mit Ampelregelung – reguläre Brückenöffnungen bleiben gewährleistet

Nr.115/26  | 20.10.2026  | SBA NZ  | Straßenbauamt Neustrelitz

An der Zecheriner Brücke an der Bundesstraße 110 im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind kleinere Reparaturen am Fahrbahnbelag des beweglichen Brückenteils erforderlich. Während der Arbeiten können Fahrzeuge die Baustelle abwechselnd in beiden Richtungen passieren. Eine Ampel regelt den Verkehr. Es kann zu Wartezeiten kommen.

Die Reparaturen sollen an einem der drei Tage – Dienstag, 27. Oktober, Mittwoch, 28. Oktober, oder Donnerstag, 29. Oktober 2026 – von etwa 9 bis 17 Uhr ausgeführt werden. Da die Arbeiten nur bei trockenem Wetter möglich sind, soll der genaue Tag am Montag, 26. Oktober, anhand der Wettervorhersage festgelegt werden. Den Termin gibt das Straßenbauamt Neustrelitz anschließend in einer weiteren Pressemitteilung bekannt.

Durch äußere Einwirkungen sind am Fahrbahnbelag kleinere Schäden entstanden. Diese werden ausgebessert, damit keine Feuchtigkeit unter den Belag gelangt und dort Rostschäden verursacht. Gerade vor den bevorstehenden Wintermonaten ist die Instandsetzung wichtig, um weitere Schäden zu vermeiden.

Die Arbeiten übernimmt die Bautenschutz Müller GmbH. Die regulären Brückenöffnungen für die Schifffahrt bleiben gewährleistet.

Wir danken allen Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis und bitten um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme im Baustellenbereich. Die Reparaturen tragen zum langfristigen Erhalt der Brücke und damit einer wichtigen Verkehrsverbindung bei.