L 21: Behelfsbrücke über Meiningenstrom wechselt in Winterbetrieb

Ab 2. November gilt die Winterregelung für die Brückenöffnungen

Nr.62/26  | 28.10.2026  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Ab Montag, 2. November 2026, gilt für die Behelfsbrücke über den Meiningenstrom im Zuge der Landesstraße 21 zwischen Bresewitz und Zingst (Landkreis Vorpommern-Rügen) die Winterregelung.

Eine Brückenöffnung ist dann montags bis freitags um 10:30 Uhr möglich. An gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember 2026 finden keine Brückenöffnungen statt. Die Winterregelung gilt bis einschließlich Sonntag, 21. März 2027.

Grundsätzlich wird die Brücke nur geöffnet, wenn Bedarf durch die Schifffahrt besteht.

Bei einer Brückenöffnung ist die Landesstraße 21 für den Straßenverkehr maximal 30 Minuten gesperrt.

Eine Übersicht der Öffnungszeiten beweglicher Brücken an Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Bereich "Brückenöffnungszeiten" sowie in der "Aktuellen Baustellenkarte mit Brückenöffnungszeiten".