Berufskraftfahrerqualifikation

Seitenansicht eines LKW-Fahrers, der in einer Kabine in seinem LKW sitzt, einige Notizen aufschreibt und sich auf seine Reise vorbereitet.Details anzeigen
Seitenansicht eines LKW-Fahrers, der in einer Kabine in seinem LKW sitzt, einige Notizen aufschreibt und sich auf seine Reise vorbereitet.

Berufskraftfahrerinnen und -fahrer müssen eine Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigte Grundqualifikation nachweisen. Später ist jeweils im Abstand von fünf Jahren eine Weiterbildung nachzuweisen.

Berufskraftfahrerinnen und -fahrer müssen eine Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigte Grundqualifikation nachweisen. Später ist jeweils im Abstand von fünf Jahren eine Weiterbildung nachzuweisen.

Ihre zuständige Stelle

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens für folgende Aufgaben aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) zuständig:

  • Anerkennung von Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung,
  • Widerruf der Anerkennung einer Ausbildungsstätte,
  • Untersagung der Ausübung von Tätigkeiten an einer Ausbildungsstätte,
  • die Überwachung der Tätigkeit der Ausbildungsstätten und
  • die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Kontakt Landesamt

Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 30 -
Straßenverkehrszulassungsrecht

-Landesbehördenzentrum Rostock-
Blücherstraße 1 (Haus 5)
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-80300
Telefax: 0385 588-80500

Sprechzeiten

Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr 
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr

Kontakt

Dezernatsleiter
Olaf Bunke
Telefon: 0385 588-80300
Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
Cathrin Patzner
Telefon: 0385 588-80308

Antrag

Anerkennung als Ausbildungsstelle für die Berufskraftfahrerqualifikation

Gemäß Paragraph 9 Absatz 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und Paragraph 5 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) ist der Antrag auf Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde in schriftlicher oder in elektronischer Form zu stellen. Dem Antrag sind die zur Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizufügen.