B 96/L 296: Schutzzone für Fledermäuse wird eingerichtet
Der Kubbelkower Wald bei Teschenhagen auf der Insel Rügen ist ein bedeutender Lebensraum für die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützten Fledermäuse. In den Abend- und Nachtstunden queren die Fledermäuse regelmäßig die Fahrbahn. Dabei kann es zu Kollisionen mit schnellfahrenden Kraftfahrzeugen kommen, die für die Säugetiere tödlich enden können. Aus Gründen des Artenschutzes müssen solche Situation unterbunden werden.
Die Straßenbau- und Verkehrsverwaltung leitet deshalb die entsprechenden Schutzmaßnahmen ein, um die Tiere vor einem Zusammenprall mit Fahrzeugen zu bewahren. Ab Sonntag, 1. Mai 2022, wird die Höchstgeschwindigkeit für einen zeitlich begrenzten Zeitraum reduziert. Statt der aktuellen 100 km/h sind dann vom 1. Mai bis zum 31. August in der Zeit von 20 bis 6 Uhr 50 km/h erlaubt. Dadurch sind die Tiere in der Lage dem Fahrzeugverkehr auszuweichen. Das für den Artenschutz relevante Gebiet ist knapp 1,6 Kilometer lang. Damit der Verkehr jedoch nicht schlagartig abgebremst wird, wird die Geschwindigkeit langsam reduziert. Das heißt von 100 km/h auf 70 km/h und schließlich auf 50 km/h. Dadurch erhöht sich die Länge des Teilabschnittes mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf rund 2,2 Kilometer. Berechnungen der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung haben ergeben, dass sich die Fahrtzeit zu Gunsten des Artschutzes damit um durchschnittlich 80 Sekunden verlängert. Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h gilt auf der B 96 und der parallel verlaufenden L 296.
Der nun eingeleiteten Schutzmaßnahme ist ein intensives Monitoring des Waldgebietes vorausgegangen, dass durch die DEGES als Vorhabenträger der Neubaumaßnahme B 96 durchgeführt wurde. Aufgrund der daraus resultierenden Ergebnisse hat die DEGES ein Planänderungsverfahren beantragt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung in dem Bereich vorsieht. Da dieses Planänderungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde, die sogenannte „Wochenstube“ der Fledermäuse jedoch Anfang Mai beginnt, wird die Geschwindigkeitsreduzierung nun vorgezogen angeordnet, um zwingenden Artschutzvorschriften gerecht zu werden.