Kfz-Zulassung für Fahrzeuge aus der Ukraine

Autos fahren auf einer zweibahnigen Straße. Die beiden Fahrbahnen sind durch einen Grünstreifen in der Mitte getrennt.Details anzeigen
Autos fahren auf einer zweibahnigen Straße. Die beiden Fahrbahnen sind durch einen Grünstreifen in der Mitte getrennt.

Bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung müssen Flüchtlinge aus der Ukraine ihr Fahrzeug zunächst nicht auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben.

Bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung müssen Flüchtlinge aus der Ukraine ihr Fahrzeug zunächst nicht auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben.

Wenn Sie sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland aufhalten, Besitzerin oder Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges sind, als anerkannter Flüchtling gelten und Ihr Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt, können Sie im Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung stellen, damit Sie Ihr Fahrzeug zunächst nicht auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben müssen. Die Ausnahmegenehmigung wird längstens bis zum 30.09.2024 und nur für die Dauer der Gültigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung (zum Beispiel Grenzversicherung oder Grüne Karte) für das Fahrzeug erteilt. Weiter ist die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Verkehrssicherheitsuntersuchung ihres Kraftfahrzeuges vorzulegen.

Den Antrag können Sie zur Erleichterung des Antragsverfahrens in elektronischer Form im Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern stellen, indem Sie den Antrag ausdrucken und diesen einschließlich der erforderlichen Unterlagen per E-Mail (ausnahme.stvzo@sbv.mv-regierung.de ) oder per Telefax (0385 588-80500) senden. Eine persönliche Vorsprache im Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V ist nicht notwendig. Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Zur Deckung des Aufwandes wird in diesen Fällen eine Gebühr von 25,00 € erhoben, die mit dem Bescheid festgesetzt wird.

Nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung (spätestens nach dem 30.09.2024) oder falls die Ausnahmemöglichkeit nicht oder nicht mehr in Anspruch genommen werden soll, ist eine Ummeldung des ukrainischen Fahrzeuges auf eine deutsche Zulassung notwendig.

Hinweis: Bevor Sie diesen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Dauer des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes für Sie ausreichend ist. Möglicherweise könnte es sinnvoller sein, zuerst den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz zu verlängern, da die Ausnahmegenehmigung für die Dauer der Gültigkeit der Grenzversicherung oder der Grünen Versicherungskarte, längstens jedoch bis zum 30.09.2024, befristet ist.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 30 -
Straßenverkehrszulassungsrecht

An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Telefon: 0385 588-80300
Telefax: 0385 588-80500

Sprechzeiten

Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr 
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Erforderliche Unterlagen

  1. Formloser Antrag (Muster herunterladen)

  2. Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs (СВІДОЦТВО ПРО РЕЄСТРАЦІЮ ТРАНСПОРТНОГО ЗАСОБУ REGISTRATION CERTIFICATE CERTIFICAT D'IMMATRICULATION (Vorder- und Rückseite)

  3. Nachweis über den Status als anerkannter Flüchtling (Aufenthaltstitel des Antragstellers (Vorder- und Rückseite) mit Nachweis des Hauptwohnsitzes in Mecklenburg-Vorpommern)

  4. Nachweis eines nach dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger erforderlichen Versicherungsschutzes (Grenzversicherung oder gültige Grüne Versicherungskarte)

  5. Nachweis einer Verkehrssicherheitsuntersuchung einer zur Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) berechtigten Stelle

Kosten

Die Kosten für eine Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) betragen je Fahrzeug/Person gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 25,00 Euro.

Ausführliche Leistungsbeschreibung

Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges, der als anerkannter Flüchtling gilt und über Zulassungspapiere verfügt, die zum internationalen Verkehr berechtigen, stellt einen Antrag auf befristete Weiternutzung des ukrainischen Kennzeichens und erklärt, nicht dauerhaft den Aufenthalt in Deutschland nehmen zu wollen. Der Antrag ist für Antragstellerinnen und Antragsteller, die in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes haben, beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu stellen Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:

  • a) eine bestehende Versicherung für das Fahrzeug (zum Beispiel Grenzversicherung oder Grüne Karte),
  • b) die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Kraftfahrzeuges und
  • c) die Erklärung, dass für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird.

Die vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern erteilte Ausnahmegenehmigung ist stets im Fahrzeug mitzuführen. Die Ausnahmegenehmigung wird längstens bis zum 30.09.2024 und nur für die Dauer der Gültigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung erteilt. Der Geltungsbereich der Ausnahmegenehmigung ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Das Kraftfahrzeug ist von einer Stelle, die zur Durchführung der Hauptuntersuchung berechtigt ist, zu untersuchen. Im Rahmen dieser Verkehrssicherheitsuntersuchung wird die Betriebs- und Verkehrssicherheit gemäß Paragraph 46 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ohne Betrachtung der Vorschriftsmäßigkeit des Kraftfahrzeuges geprüft.

Die zur Durchführung der Hauptuntersuchung berechtigte Stellen sind in Mecklenburg-Vorpommern die Dekra, der TÜV Nord, der FSP, die GTÜ, die KÜS und der TÜV Süd.

Die erteilte Ausnahmegenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung, Kraftfahrzeugsteuer für das Fahrzeug zu entrichten, sofern das ukrainische Fahrzeug ununterbrochen länger als ein Jahr als ausländisches Fahrzeug in Deutschland gehalten wird. Bitte wenden Sie sich dazu unter folgendem Link an den Zoll: Ansprechpartner für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer.

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

Weitere Maßnahmen und Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finden Sie unter folgendem Link: Maßnahmen des BMDV zur Ukrainekrise im Detail.