L 04: Ausbau der A-24-Anschlussstelle Wittenburg Süd schreitet voran

Neuer Kreisverkehr soll Verkehrssicherheit erhöhen

Nr.25/26  | 10.07.2026  | SBA SN  | Straßenbauamt Schwerin

Der Ausbau des Knotenpunktes L 04/A 24 an der Anschlussstelle Wittenburg im Landkreis Ludwigslust-Parchim geht in die nächste Phase. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den bestehenden Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Dafür wird der Knotenpunkt zu einem Kreisverkehr umgebaut.

Seit Juni wird dafür südlich der A 24 eine rund 1,8 Kilometer lange Umfahrung hergestellt. Sie soll den regionalen Verkehr während der Hauptbauphase an der Baustelle vorbeiführen und lange Umleitungen vermeiden.

Seit der ersten Pressemitteilung vom 20. Mai 2026 haben sich der Bauablauf und die dafür erforderlichen Verkehrsführungen weiter konkretisiert.

Als nächster Schritt folgen vorbereitende Arbeiten und die Instandsetzung der Fahrbahnen im Bereich der Autobahnrampen. Damit diese Arbeiten sicher ausgeführt werden können, ist ab Montag, 27. Juli 2026, eine Vollsperrung der Rampen an der Anschlussstelle Wittenburg in Fahrtrichtung Berlin erforderlich. Betroffen sind die Auffahrt auf die A 24 in Richtung Berlin sowie die Abfahrt von der A 24 aus Richtung Hamburg. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die ausgeschilderten Umleitungen über die Anschlussstellen Zarrentin und Hagenow zu nutzen.

Ab Dienstag, 1. September 2026, beginnt der Bau des Kreisverkehrs. Dafür muss die L 04 im Bereich der Anschlussstelle voll gesperrt werden. Der Verkehr wird während dieser Bauphase über die zuvor hergestellte Behelfsumfahrung an der Baustelle vorbeigeführt. Die Umfahrung ist für alle Verkehrsarten nutzbar. Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende werden am Rand des Baufeldes geführt.

Die Gesamtmaßnahme soll voraussichtlich bis Freitag, 18. Dezember 2026, abgeschlossen sein.

Weitere Informationen und Hintergründe zur Gesamtmaßnahme enthält die Pressemitteilung vom 20. Mai 2026.

Das Straßenbauamt Schwerin bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen.