Klimaschutz im Straßenbau – Neue Arbeitshilfe für M-V

Blick aus luftiger Höhe auf eine Straße, an der Alleebäume stehen und die durch eine Felder-Landschaft führt. Links stehen auf einem Feld vier Windräder.Details anzeigen
Blick aus luftiger Höhe auf eine Straße, an der Alleebäume stehen und die durch eine Felder-Landschaft führt. Links stehen auf einem Feld vier Windräder.

Die Ad hoc Arbeitshilfe soll eine erste Hilfestellung für die Bearbeitung des Themas Klimaschutz in den Projekten sein.

Die Ad hoc Arbeitshilfe soll eine erste Hilfestellung für die Bearbeitung des Themas Klimaschutz in den Projekten sein.

Mobilität ist ein immanenter Bestandteil unseres Alltags und auch einer der größten Treibhausgasverursacher in Deutschland. Das Ziel eines treibhausgasneutralen Verkehrs in Deutschland kann nur erreicht werden, wenn alle möglichen Anstrengungen dafür unternommen werden. 

Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Fachbeitrag Klimaschutz beziehungsweise einer Klimaschutzbetrachtung in der Straßenplanung resultiert aus Paragraph 13 Klimaschutzgesetz sowie der Novellierung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Damit sind unmittelbare und mittelbare Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima zu betrachten und der Klimaschutz ist bei allen Planungen und Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen.

Die Straßenbau- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (SBV M-V) hat die „Arbeitshilfe zur Erstellung eines Fachbeitrags Klimaschutz für Straßenbauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern - Ad hoc Arbeitshilfe Klimaschutz“ erarbeiten lassen. Die Unterlagen enthalten auch eine Checkliste für eine überschlägige Prüfung bzw. Ersteinschätzung der Klimabelange eines Straßenbauprojektes. Die Unterlagen stehen unten zum Download zur Verfügung. Fachlich verantwortlich für dieses Regelwerk ist das beauftragte Ingenieurbüro Bosch & Partner sowie Herr Dr. Stefan Balla in Zusammenarbeit mit dem Dezernat Umweltschutz und Umweltplanung, des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V.

Die SBV M-V ist damit bundesweit Vorreiter in der Bearbeitung des Fachbeitrages Klimaschutz im Straßenbau. Die Ad hoc Arbeitshilfe soll eine erste Hilfestellung für die Bearbeitung des Themas Klimaschutz in den Projekten sein und wird in einer Fortschreibung weiter ausgearbeitet. Informationen aus zwischenzeitlich herausgegebenen Hinweispapieren, insbesondere des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) beziehungsweise der Naturschutzverwaltung, sind zu berücksichtigen und werden in die weitere Bearbeitung einfließen.

Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Ad hoc Arbeitshilfe sollen in einem Evaluierungsprozess ermittelt und ausgewertet werden, mit dem Ziel die weiterentwickelte Arbeitshilfe zum Fachbeitrag Klimaschutz entsprechend zu optimieren. Anwendererfahrungen sowie Hinweise und Anregungen, können gerne per Mail an das Dezernat 27, Umweltschutz und Umweltplanung, im Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern übersandt werden (sven.reiter@sbv.mv-regierung.de, fanny.mundt@sbv.mv-regierung.de). Hinweise welche bis zum Dezember 2022 eingehen, können in der ersten Stufe der avisierten Weiterbearbeitung berücksichtigt werden.