Wie pflegen wir Grünflächen und Gehölze?
Das Mähen der Randstreifen an Bundes- und Landesstraßen dient dem Erhalt der Verkehrssicherheit.
© strassen-mv.de
Das Mähen der Randstreifen an Bundes- und Landesstraßen dient dem Erhalt der Verkehrssicherheit.
© strassen-mv.de
Die Grünpflegearbeiten machen den größten Anteil der Tätigkeiten im Straßenbetriebsdienst aus. Sie umfassen das Mähen von Randstreifen, Gräben und Böschungen, das Freischneiden des Lichtraumprofils und der Sichtdreiecke sowie die Baum- und Gehölzpflege.
Grundsätzlich erfüllen Gehölze und andere Anpflanzungen entlang von Straßen wichtige Funktionen:
- verkehrstechnisch: als Sicht-, Blend- und Windschutz
- bautechnisch: unter anderem als Böschungssicherung
- gestalterisch: beispielsweise zur landschaftsgerechten Einbindung der Straße
Das erforderliche Lichtraumprofil kennzeichnet den Bereich, den Bäume oder Sträucher an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen nicht überschreiten dürfen. Es gewährleistet die uneingeschränkte Durchfahrt von Fahrzeugen und deren Ladungen.
Die erforderlichen Sichtdreiecke stellen eine ausreichende Einsicht in Einmündungen und Kreuzungen sicher.
Weitere Informationen zu den Themen Alleenentwicklung und -schutz, Kompensationsmanagement sowie Lebensraumvernetzung erhalten Sie in unserem Fachbereich Umweltschutz.
Grundlagen
Die Gehölzpflege richtet sich nach dem "Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege" (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG), dem Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V), dem Alleenerlasses M-V (AlErl M-V) sowie nach dem Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen und dem Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen. Ebenfalls liegt eine Handlungsempfehlung für den Arten- und Biotopschutz für den Betriebsdienst vor. Damit wird gewährleistet, dass neben den Anforderungen der Verkehrssicherheit der Natur- und Artenschutz Berücksichtigung finden.
Die regelmäßige Gehölzpflege findet vom 1. Oktober bis 28. Februar statt. Während der übrigen Zeit, der Vegetationsphase, erfolgen Maßnahmen zur Gehölzpflege nur, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Form- und Pflegeschnitte sind auch erlaubt.
Die Straßenbau- und Verkehrsverwaltung M-V betreibt die Gehölzpflege im ständigen Dialog mit den Fach- und Naturschutzbehörden.
Ablauf Grünpflege
Moderne Technik erhöht die Effizienz der Arbeiten.
© strassen-mv.de
Moderne Technik erhöht die Effizienz der Arbeiten.
© strassen-mv.de
Das Straßenbegleitgrün an Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern wird intensiv und extensiv gepflegt.
Die intensive Pflege erfolgt zwei- bis dreimal im Jahr und umfasst Bankette, Gräben, Mulden, Mittelstreifen und Sichtfelder an Kreuzungen.
Die extensive Pflege betrifft die Rasenflächen außerhalb des Intensivbereiches und wird spätestens bei aufkommender Verbuschung erforderlich.
Ablauf Gehölzpflege
In den Straßenmeistereien arbeiten zertifizierte Baumkontrolleure.
© strassen-mv.de
In den Straßenmeistereien arbeiten zertifizierte Baumkontrolleure.
© strassen-mv.de
Um die Verkehrssicherheit auf den Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen, beginnen die Straßenmeistereien des Landes Anfang Oktober mit dem großangelegten Schneiden von Sträuchern und Bäumen. Mit dem Rückschnitt wird sichergestellt, dass Äste entlang der Straßen nicht die Sicht auf die Fahrbahn, andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Verkehrsschilder versperren.
Bei den Arbeiten an Bäumen entfernen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Straßenbetriebsdienst Totholz, um die Gefahr von Unfällen durch herabfallende Äste zu vermeiden. Auch werden Sträucher "auf den Stock gesetzt", also bis Bodennähe verkürzt und ausgedünnt, damit sie verjüngt wieder austreiben und keine gefährlichen Hindernisse werden. Durch den regelmäßigen Rückschnitt bleiben die Pflanzen sowie deren Wurzeln gesund. Die Erde wird gefestigt und Erdrutsche an Straßenböschungen werden vermieden.
In den Straßenmeistereien arbeiten speziell geschulte und zertifizierte Baumkontrolleurinnen und Baumkontrolleure. Der erforderliche Aufwand für Gehölzpflegearbeiten ist so groß, dass er nicht alleine mit eigenen Ressourcen zu leisten ist. Aus diesem Grund werden zusätzlich Fachfirmen mit den Arbeiten beauftragt sowie Spezialgeräte gemietet.
Aus Gründen des Artenschutzes beschränkt das Bundesnaturschutzgesetz die Zeiten der Gehölzpflegearbeiten. Die Rückschnitte müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein. Gefällt werden Bäume ausschließlich in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde.
Insektenvielfalt
Die Straßenbau- und Verkehrsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern nutzt für die Aussaat auf Straßennebenflächen standortangepasstes Regiosaatgut, wie gebietsheimische Kräuter und Gräser. Nährstoffarme Böden werden mit blühenden Arten aufgewertet. Anschließend werden die Flächen entsprechend standortangepasst gepflegt.
Das Straßenbauamt Schwerin beteiligt sich am Mechower See im Biosphärenreservat Schaalsee (Landkreis Nordwestmecklenburg) an einem neuen Biodiversitätsprojekt. In Zusammenarbeit mit dem Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, dem vom WWF koordinierten Insektenschutzprojekt BROMMI und dem Lämmerhof Panten wurde hier Saatgut vom Klappertopf ausgebracht. Ziel ist eine Erhöhung der Artenvielfalt bei gleichzeitiger Verminderung des Pflegebedarfs. Der Klappertopf ist eine heimische Pflanze, die an Gräsern schmarotzt und auf diese Weise für andere heimische Arten Platz schafft. Weitere Informationen zu dem Projekt erhalten Sie auf dieser Seite.