Großraum- und Schwerverkehr

Schwertransport in Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
Schwertransport in Mecklenburg-Vorpommern

Schwertransport in Mecklenburg-Vorpommern

Schwertransport in Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V ist zuständige Erlaubnis- und Ausnahmegenehmigungsbehörde für die Großraum- und Schwertransporte in Mecklenburg-Vorpommern, ein bedeutender Wirtschaftszweig mit stetiger Zunahme der Transporte sowie deren Komplexität in Größe und Schwere. Beispielhaft dafür sind die zu transportierenden Teile der Windkraftanlagen.

 

 


Großraum- und Schwerverkehr gemäß §§ 29 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Ziff. 5 StVO
Der Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen (Länge, Breite, Höhe), Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt. Werden die Abmessungsgrenzwerte von Fahrzeugen durch die Ladung überschritten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nr. 5 StVO.

Seit dem 27.11.2007 werden die Antrags-, Anhörungs- und Genehmigungsverfahren über eine einheitliche IT-Plattform im Rahmen des e-Government mittels VEMAGS (Verfahrens Management für Großraum- und Schwertransporte) im Land Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet. Dadurch können Spediteure, Transportunternehmer, Kranverleiher und andere die entsprechenden Anträge direkt über das Internet stellen. Zudem eröffnet es den Antragstellern die Transparenz zum Bearbeitungsstatus.

Weiterführende Informationen zu Antragsverfahren/- unterlagen, Kosten und Voraussetzungen sowie Ansprechpartner(-innen), deren telefonische Erreichbarkeit + E-Mail Adresse und die Sprechzeiten finden Sie unter Verwaltungsleistungen.