Verkehrssicherheit: So werden Unfallhäufungen untersucht

Diagramm einer Kreuzung mit eingezeichneten Unfallpunkten und Fahrtrichtungen; grafische Analyse der Unfallverteilung.Details anzeigen
Diagramm einer Kreuzung mit eingezeichneten Unfallpunkten und Fahrtrichtungen; grafische Analyse der Unfallverteilung.

Diagramm der Unfallhäufung

Diagramm der Unfallhäufung

Wir alle sind täglich im Straßenverkehr unterwegs – zu Fuß, mit dem Fahrrad oder motorisiert. Dabei bleibt immer ein Grundrisiko. Ein sicheres Straßensystem soll deshalb so gestaltet sein, dass es auch kleinere Fehler „verzeiht“ – zum Beispiel durch eine gute Verkehrsführung, klare Beschilderung und sichere Straßenräume. Und wenn sich an einer Stelle dennoch Unfälle häufen, wird das systematisch geprüft.

Wenn es in einem begrenzten Bereich überdurchschnittlich häufig zu Unfällen kommt, spricht man von Unfallhäufungsstellen (ein Punkt) oder Unfallhäufungslinien (ein Streckenabschnitt). Solche Häufungen werden gezielt ausgewertet, um Ursachen zu erkennen und die Sicherheit zu verbessern.

Schematische Karte mit markierter Unfallhäufungsstelle an einem Knotenpunkt; abstrahierte Darstellung ohne Geländeansicht.Details anzeigen
Schematische Karte mit markierter Unfallhäufungsstelle an einem Knotenpunkt; abstrahierte Darstellung ohne Geländeansicht.

Unfallhäufungsstelle

Unfallhäufungsstelle

Ein- bis zweimal im Jahr tagt dazu die örtliche Unfallkommission. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde, der Polizei und der kommunalen Ordnungsbehörde. Die Kommission prüft die von der Polizei erfassten Unfälle und untersucht, ob es Hinweise auf bauliche oder verkehrliche Probleme gibt – zum Beispiel:

  • unklare oder schwer erkennbare Verkehrsführung,
  • fehlende oder missverständliche Beschilderung und Markierungen,
  • Auffälligkeiten an Kreuzungen, Einmündungen oder Fahrbahnbereichen,
  • Probleme bei Entwässerung oder Straßenzustand.

Wenn Mängel festgestellt werden, beschließt die Unfallkommission Maßnahmen, die wirksam, angemessen und umsetzbar sind, um die Unfallhäufung zu reduzieren.

Unfälle haben nicht immer nur bauliche Ursachen. Nicht angepasste oder zu hohe Geschwindigkeit zählt weiterhin zu den häufigsten Ursachen bei Unfällen mit Personenschaden. Deshalb ist die Geschwindigkeitsüberwachung ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit.

Landstraße mit beidseitiger Baumallee und Schutzplanken entlang der Fahrbahn; herbstliche Bäume, freier Blick entlang der Straße.Details anzeigen
Landstraße mit beidseitiger Baumallee und Schutzplanken entlang der Fahrbahn; herbstliche Bäume, freier Blick entlang der Straße.

Der Einbau von Schutzplanken ist eine Maßnahme, um Zusammenstöße mit Bäumen zu verhindern.

Der Einbau von Schutzplanken ist eine Maßnahme, um Zusammenstöße mit Bäumen zu verhindern.

Gerade in Alleen können schon kleine Fahrfehler oder zu hohe Geschwindigkeit schwere Folgen haben. Wer von der Fahrbahn abkommt, kann mit Bäumen kollidieren. Deshalb können Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzplanken oder sogenannte Fahrzeugrückhaltesysteme) eine wichtige Maßnahme sein, um das Unfallrisiko und die Unfallfolgen zu verringern.

Die Landesunfallkommission M-V (LUko) ist als übergeordnetes Gremium für alle Straßen in M-V zuständig und unterstützt die örtlich zuständigen Unfallkommissionen bei ihrer Arbeit. Eine wesentliche Aufgabe besteht in der Aus- und Weiterbildung der Unfallkommissionsmitglieder.

Grundlage für die Unfalluntersuchung ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Paragraph 44 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und des Ministeriums für Inneres und Sport M-V zur Bekämpfung der Straßenverkehrsunfälle durch örtliche Untersuchungen und daraus abgeleiteter Maßnahmen durch Unfallkommissionen vom 01. Januar 2012 regelt, dass sich die Methodik der systematischen Unfallkommissionsarbeit in M-V nach den Vorgaben des Merkblattes zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M Uko) zu richten hat.