Fahrlehrerwesen: Landesamt ist Anerkennungs- und Aufsichtsbehörde für die Aus- und Fortbildung


Das Landesamt ist unter anderem zuständig für die Anerkennung von Trägern, Kursen und Lehrgängen.
© iStock.com/mladenbalinovac
Das Landesamt ist unter anderem zuständig für die Anerkennung von Trägern, Kursen und Lehrgängen.
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Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern vollzieht Teile des Fahrlehrerrechts im Rahmen der durch die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens zugewiesenen Aufgaben.
Diese sind insbesondere:
- die Anerkennung, Überwachung und Widerruf von Fahrlehrerausbildungsstätten,
- die Anerkennung von Trägern, Kursen, Einweisungslehrgängen, Einführungsseminaren und Fortbildungslehrgängen sowie deren Überwachung und die Genehmigung des Rahmenlehrplanes über die einschlägige Fortbildung,
- die Genehmigung von Qualitätssicherungssystemen.
Die Zuständigkeit beinhaltet zudem die Bearbeitung aller Ausnahmen zum Fahrlehrerrecht.
Rechtliche Grundlagen sind das Fahrlehrergesetz und die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz.
Auch ist beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern der Prüfungsausschuss für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer des Landes Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt. Der Sitz des Fahrlehrerprüfungsausschusses befindet sich in 18055 Rostock, Blücherstraße 1 (Haus 5).
