Straßenverkehrsordnung (StVO)

Verkehrsschau auf einer Bundesstraße in Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
Verkehrsschau auf einer Bundesstraße in Mecklenburg-Vorpommern

Verkehrsschau auf einer Bundesstraße in Mecklenburg-Vorpommern

Verkehrsschau auf einer Bundesstraße in Mecklenburg-Vorpommern

Mit der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung – StVZustLVO M-V vom 12. August 2021; zuvor vom 7. September 2016) sind die Aufgaben für das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern festgeschrieben.

Als höhere Verwaltungsbehörde nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Landesamt vorrangig als Fachaufsichtsbehörde gegenüber den unteren Straßenverkehrsbehörden tätig (hier die Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte).

Eine der wesentlichen Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden ist die Überprüfung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im öffentlichen Straßenverkehrsraum – den so genannten „Verkehrsschauen“.

Dem Trend zur Überbeschilderung wurde mit der 24. Änderungsverordnung zur StVO im Jahre 1997 durch den Bundesgesetzgeber Einhalt geboten.

Es galt, aus den gewachsenen Erkenntnissen/Erfahrungen alle Straßen und Wege im Land Mecklenburg-Vorpommern erneut zu prüfen. Auf Bundes- und Landesstraßen erfolgte diese Aufgabe unter Leitung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern.
Im Ergebnis wurden in den Jahren 1998 bis 1999 insgesamt über 10.000 Verkehrszeichen entfernt.

Übersichtliche, verständliche Beschilderungen sowie gut erkennbare Markierungen sind elementare Bestandteile für einen sicheren und flüssigen Ablauf im Straßenverkehr.