Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten


Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr.
Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr.
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle Motorrad- und Pkw-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Außerdem werden alle Führerscheine in ein zentrales Register beim Kraftfahrt-Bundesamt erfasst, um Missbrauch zu vermeiden.
Für die Umsetzung der EU-Richtlinie hat der Bund einen gestaffelten Umtausch der Führerscheine festgelegt (Bundesgesetzblatt am 18. März 2019). Dadurch sollen lange Wartezeiten und eine Überlastung der Behörden vermieden werden. In Deutschland sind rund 43 Millionen Führerscheine betroffen. Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (rosafarbene
oder graue Papierführerscheine):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.07.2022 |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024* |
1971 oder später |
19.01.2025 |
* Im Landkreis Vorpommern-Rügen gilt eine Ausnahmeregelung. Hier ist die Frist nach einem Cyberangriff bis zum 19. Januar 2025 verlängert worden (siehe Pressemitteilung vom 8. Juli 2024 und die entsprechende Allgemeinverfügung vom 8. Juli 2024).
2. Führerscheine, die ab Januar 1999 ausgestellt worden sind** (weiße Plastikkarte):
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
** Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
So sieht der neue EU-Führerschein aus
Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert der Umtausch?
Der Umtausch erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes. Notwendig sind dafür Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der alte Führerschein.
Wie viel kostet der Umtausch?
Die Gebühr für den Umtausch richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt 25,30 Euro. Hinzu kommen Kosten für den Direktversand des Führerscheins, die sich nach Antragstellung in der Behörde auf 5,10 Euro belaufen, und für das biometrische Passfoto.
Sind für den Umtausch Gesundheitschecks oder Fahrtests notwendig?
Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Umtausch nicht verbunden. Diese bestehen weiterhin nur für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Ändert sich durch den Umtausch meine Fahrerlaubnis?
Bei dem Umtausch handelt sich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Die Neuausstellung erfolgt wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?
Nach Ablauf der oben genannten Fristen wird der alte Führerschein ungültig. Wer dennoch weiter mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro. Auch kann es im Ausland mit alten Dokumenten zu Problemen kommen.
Grundsätzlich bedeutet das Ablaufdatum, dass die Gültigkeit des Führerscheins erlischt, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert. Der alte Führschein kann nach Ablauf der Frist weiter umgetauscht werden.
Werde ich über die Umtauschfrist für meinen Führerschein schriftlich informiert?
Es erfolgt keine individuelle schriftliche Benachrichtigung.
Kann ich meinen Führerschein auch vorzeitig umtauschen?
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist vor dem in den Tabellen festgeschriebenen Datum möglich.