Fahrzeugtechnik: Landesamt wirkt an der StVZO mit und erteilt Ausnahmegenehmigungen


Fahrzeuge müssen für die Teilnahme am Straßenverkehr die Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO erfüllen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
© iStock.com/tommy
Fahrzeuge müssen für die Teilnahme am Straßenverkehr die Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO erfüllen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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Wesentliche Ziele der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Verkehrssicherheit und Umweltschutz. Die StVZO enthält zum Teil detaillierte Festlegungen, welche Anforderungen oder welche Betriebsvorschriften für konkrete Bauteile gelten.
Moderne Kraftfahrzeuge sind technisch komplex aufgebaut und in sehr vielen Varianten verfügbar. Dies hat dazu geführt, dass eine historisch gewachsene technische Vorschrift wie die StVZO einer ständigen Fortschreibung unterliegt. Im Rahmen seiner Grundsatzzuständigkeit wirkt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern an der Weiterentwicklung sowie an der Beantwortung technischer Einzelfragen zu den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO mit.
Soweit ein Fahrzeug beziehungsweise eine Fahrzeugkombination zum Beispiel in seinen Abmessungen, Achslasten, dem Gesamtgewicht oder anderen Kriterien nicht den Vorgaben der StVZO entspricht, etwa weil es sich um eine land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsmaschine oder ein sonstiges Spezialfahrzeug handelt, sind Ausnahmegenehmigungen von den Bau- oder Betriebsvorschriften nach Paragraph 70 Absatz 1 StVZO möglich. Dabei müssen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer so weit wie möglich ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren nach Paragraph 70 StVZO finden Sie in unserem Bereich Verwaltungsleistungen.
