Großraum- und Schwerverkehr


Schwertransport in Mecklenburg-Vorpommern
© Rostock-Trans GmbH
Schwertransport in Mecklenburg-Vorpommern
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Als Großraum- oder Schwertransport wird ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination bezeichnet, bei der das Fahrzeug selbst und/oder durch die Ladung die gesetzlich zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung überschritten werden. Diese Transporte benötigen eine Erlaubnis gemäß Paragraph 29 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) und/oder eine Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraph 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO.
Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Landkreis oder kreisfreien Stadt der Transport beginnt, oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Landkreis oder kreisfreien Stadt der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist die zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
In Mecklenburg-Vorpommern wird das Antrags- und Genehmigungsverfahren über eine bundeseinheitliche IT-Plattform im Rahmen des e-Government mittels VEMAGS (Verfahrens Management für Großraum- und Schwertransporte) bearbeitet. Dadurch können Spediteure, Transportunternehmer, Privatpersonen, Kranverleiher und andere die entsprechenden Anträge direkt über das Internet stellen. Zudem eröffnet es den Antragstellern die Transparenz zum Bearbeitungsstatus.
Ihre Ansprechpartner*innen sind:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 32 - Großraum- und Schwertransporte
Blücherstraße 1 (Haus 5)
Sprechzeiten
| Dienstag | 09:00 - 11:30 Uhr |
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| Donnerstag | 09:00 - 11:30 Uhr |
