Ausnahmegenehmigungen von Vorschriften der StVO

Blau-rotes Verkehrszeichen mit weißem Pfeil, eingeschränktes Haltverbot links, vor einer Backsteinmauer und Pflanzen.Details anzeigen
Blau-rotes Verkehrszeichen mit weißem Pfeil, eingeschränktes Haltverbot links, vor einer Backsteinmauer und Pflanzen.

Das Landesamt entscheidet nach Antragstellung zum Beispiel über Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften und Bestimmungen zum Halten und Parken.

Das Landesamt entscheidet nach Antragstellung zum Beispiel über Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften und Bestimmungen zum Halten und Parken.

- Auf Antragstellung werden im Landesamt insbesondere Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften und Bestimmungen zum Halten und Parken sowie zu Verkehrszeichen, zum Befahren gesperrter Straßen und Wege, zum Halten/Parken auf und zum Betreten von Kraftfahrstraßen erteilt.

- Die Ausnahmeerteilung setzt dringliche Gründe voraus, die im Zusammenhang mit einem notwendigen dienstlichen Arbeitseinsatz stehen und in der Regel den Transport von schwerer oder umfangreicher Technik und Material erfordern.

- Darüber hinaus werden Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Verkehrsraum erteilt, zum Beispiel Vermessungsarbeiten - siehe: "Allgemeinverfügung des Landesamtes vom 5. April 2023 „Befreiung von der Vorschrift des § 45 Absatz 6 StVO bei der Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum“

- Die Inanspruchnahme einer erteilten Ausnahmegenehmigung ist nur dann zulässig, wenn sich in zumutbarer Entfernung keine Möglichkeiten zum erlaubten Halten oder Parken befinden.