Berufskraftfahrerqualifikation: Landesamt ist Anerkennungs- und Aufsichtsbehörde für die Ausbildungsstätten

Eine LKW-Fahrerin sitzt in der LKW-Kabine und schaut in die Kamera.Details anzeigen
Eine LKW-Fahrerin sitzt in der LKW-Kabine und schaut in die Kamera.

Die Fahrer und Fahrerinnen müssen eine Grundqualifikation beziehungsweise eine beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.

Die Fahrer und Fahrerinnen müssen eine Grundqualifikation beziehungsweise eine beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) dient dem Zwecke der Qualitätssicherung für den Beruf des Kraftfahrers und der Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrerinnen und Fahrer, soweit sie Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Die Fahrer und Fahrerinnen müssen eine Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigte Grundqualifikation und später jeweils im Abstand von fünf Jahren eine Weiterbildung nachweisen.

Der Nachweis der Grundqualifikation, der beschleunigten Grundqualifikation sowie der Weiterbildung erfolgt über den Fahrerqualifizierungsnachweis. Dieser löste in Deutschland die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens für folgende Aufgaben aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zuständig:

  • Anerkennung von Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung,
  • Widerruf der Anerkennung einer Ausbildungsstätte,
  • Untersagung der Ausübung von Tätigkeiten an einer Ausbildungsstätte,
  • die Überwachung der Tätigkeit der Ausbildungsstätten und
  • die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Zu den rechtlichen Grundlagen zählt auch die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung.

Anerkennung von Ausbildungsstätten

Ausbildungsstätten, die im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die beschleunigte Grundqualifikation gemäß Paragraph 2 Absatz 2 BKrFQG und die Weiterbildung nach Paragraph 5 BKrFQG von Berufskraftfahrern anbieten wollen, bedürfen einer staatlichen Anerkennung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den beizufügenden Unterlagen finden Sie in unserem Bereich Verwaltungsleistungen.