Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Im Landesamt wird sich mit Grundsätzen des Straßenverkehrsrechts befasst.
© iStock.com/Grafner
Im Landesamt wird sich mit Grundsätzen des Straßenverkehrsrechts befasst.
© iStock.com/Grafner
Mit der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung – StVZustLVO M-V vom 12. August 2021) sind die Aufgaben für das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern festgeschrieben.
Als obere Landesbehörde und höhere Verwaltungsbehörde nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Landesamt als Fachaufsichtsbehörde gegenüber den unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte tätig.
Das Landesamt ist als nächsthöhere Behörde zuständige Widerspruchsbehörde für Entscheidungen der unteren Straßenverkehrsbehörden auf dem Gebiet der StVO. Darüber hinaus werden im Landesamt Fachaufsichtsbeschwerden und Eingaben bearbeitet. Im Landesamt wird sich mit Grundsätzen des Straßenverkehrsrechts befasst und zu neuen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sowie Änderungen und Ergänzungen bestehender Rechtsgrundlagen Stellung genommen.
Des Weiteren werden im Landesamt Zustimmungsverfahren für Anordnungen der unteren Straßenverkehrsbehörden bearbeitet, sofern nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ein entsprechendes Zustimmungserfordernis besteht.
Letztlich werden im Landesamt Ausnahmegenehmigungen von allen Vorschriften der StVO erteilt, soweit diese über den Bezirk einer unteren Straßenverkehrsbehörde hinaus Geltung beanspruchen und sich die Ausnahmen nicht auf Bundesautobahnen beziehen.
