Fahrzeugzulassung: Landesamt ist Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde

Ein Zulassungsdokument für ein Dieselfahrzeug.Details anzeigen
Ein Zulassungsdokument für ein Dieselfahrzeug.

Für die Zulassung von Fahrzeugen sind die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden der jeweiligen Städte oder Landkreise zuständig.

Für die Zulassung von Fahrzeugen sind die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden der jeweiligen Städte oder Landkreise zuständig.

Die Zulassung von Fahrzeugen regelt die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV). Zuständig für die Zulassung von Fahrzeugen sind als untere Verwaltungsbehörden im Rahmen der Auftragsverwaltung die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte diese Aufgabe wahr.

Im Rahmen seiner Grundsatzzuständigkeit sowie als Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde beschäftigt sich das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern mit der rechtskonformen Erledigung der Verwaltungsarbeit in diesen nachgeordneten Behörden. Hier agiert das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern als transparenter Dienstleister mit umfassenden Informations- und Einwirkungsrechten und -pflichten.